Für den fairen Ausgleich der Interessen von Urhebern und Werknutzern.
1. Rechtsvereinfachung
Damit Gesetze befolgt und akzeptiert werden können, müssen sie zunächst verstanden werden. Das bestehende Urheberrechtsgesetz ist kompliziert. Urheberrechtsverletzungen sind in der digitalen Welt - oft unbewusst - an der Tagesordnung. Bei einer Novelle des UrhG muss deshalb darauf geachtet werden, dass jedermann intuitiv versteht, welche Rechte er hat und welche Grenzen zu beachten sind.
2. Fair-Use-Prinzip
Die technische Entwicklung ist rasend schnell. Es ist dem Gesetzgeber nicht möglich, das Urheberrecht jedem Entwicklungsschritt anzupassen. Um in Streitfragen flexibel auf neue technologische Entwicklungen reagieren zu können, muss das Fair-Use-Prinzip ins Urheberrecht aufgenommen werden. Nur so können Gerichte Entscheidungen treffen, die der Lebenswirklichkeit entsprechen. Außerdem verspricht dies eine Rechtsvereinfachung.
3. Keine Netzsperren
Das Internet wird für immer mehr Menschen zum Leitmedium. Niemand käme auf die Idee, den Zugang zu Zeitungen oder Fernsehen zu verbieten. Genauso absurd ist die Idee, im Falle von Urheberrechtsverletzungen, zeitweise Internetsperren zu verhängen. Um Urheberrechtsverletzungen zu ahnden, gibt es schon jetzt - im bestehenden Recht - ausreichende Sanktionsmöglichkeiten. Netzsperren sind demnach abzulehnen.



